Österreichischer Verwaltungsgerichtshof:

Nachträglich erstellte Einnahmen-Ausgabenrechnung ist kein Wiederaufnahmegrund

Eine Einnahmen-Ausgabenrechnung, die nach rechtskräftig ergangenem Steuerbescheid erstellt wird, stellt keine neu hervorgekommene Tatsache bzw. kein neu hervorgekommenes Beweismittel, sondern ein neu entstandenes Beweismittel dar. Aus diesem Grund ist eine Wiederaufnahme mangels Wiederaufnahmegrund nicht möglich.

Hinweis: Wir haben die vorliegende Klienten-Info mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, bitten aber um Verständnis dafür, dass sie weder eine persönliche Beratung ersetzen kann noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können.

Aufwandsentschädigungen für Covid-19-Helfer abgabenfrei

Für die zahlreichen Helfer bei den bevölkerungsweiten Testungen und Impfaktionen wurden nun die Regelungen über deren Aufwandsentschädigungen in der aktuellen Fassung vom 8. Juni 2021 des »Zweckzuschussgesetzes« einheitlich geregelt …

Gleiche Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte erneut verschoben?

Über den Ende-Mai eingebrachten Initiativantrag für eine neuerliche Verschiebung der Kündigungsfristen-Angleichung

Ratenzahlungsvereinbarung bei der Österreichische Gesundheitskasse

Grundsätzlich sind die aufgrund der COVID-19-Pandemie aufgelaufenen Beitragsrückstände aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021 bis spätestens 30. Juni 2021 zu begleichen

Sondermahnung der Sozialversicherung der Selbständigen

Auch für Selbständige und Gewerbetreibende haben sich in der Coronakrise Beitragsrückstände angesammelt …

Ratenzahlungsvereinbarungen beim Finanzamt

In Hinblick auf den Zahlungstermin 30. Juni 2021 hat das BMF in den letzten Tagen ein Informationsschreiben an alle Steuerpflichtigen mit mehr als 100 Euro Abgabenrückstand versandt …