Österreichischer Verwaltungsgerichtshof:
Nachträglich erstellte Einnahmen-Ausgabenrechnung ist kein Wiederaufnahmegrund
Eine Einnahmen-Ausgabenrechnung, die nach rechtskräftig ergangenem Steuerbescheid erstellt wird, stellt keine neu hervorgekommene Tatsache bzw. kein neu hervorgekommenes Beweismittel, sondern ein neu entstandenes Beweismittel dar. Aus diesem Grund ist eine Wiederaufnahme mangels Wiederaufnahmegrund nicht möglich.
Aufwandsentschädigungen für Covid-19-Helfer abgabenfrei
/in Kl.-Info. 2021/02Für die zahlreichen Helfer bei den bevölkerungsweiten Testungen und Impfaktionen wurden nun die Regelungen über deren Aufwandsentschädigungen in der aktuellen Fassung vom 8. Juni 2021 des »Zweckzuschussgesetzes« einheitlich geregelt …
Gleiche Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte erneut verschoben?
/in Kl.-Info. 2021/02Über den Ende-Mai eingebrachten Initiativantrag für eine neuerliche Verschiebung der Kündigungsfristen-Angleichung …
Ratenzahlungsvereinbarung bei der Österreichische Gesundheitskasse
/in Kl.-Info. 2021/02Grundsätzlich sind die aufgrund der COVID-19-Pandemie aufgelaufenen Beitragsrückstände aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021 bis spätestens 30. Juni 2021 zu begleichen …
Sondermahnung der Sozialversicherung der Selbständigen
/in Kl.-Info. 2021/02Auch für Selbständige und Gewerbetreibende haben sich in der Coronakrise Beitragsrückstände angesammelt …
Ratenzahlungsvereinbarungen beim Finanzamt
/in Kl.-Info. 2021/02In Hinblick auf den Zahlungstermin 30. Juni 2021 hat das BMF in den letzten Tagen ein Informationsschreiben an alle Steuerpflichtigen mit mehr als 100 Euro Abgabenrückstand versandt …