Österreichischer Verwaltungsgerichtshof:
Vorteilszuwendung an einen Gesellschafter als Einlagenrückgewähr oder als verdeckte Gewinnausschüttung
Werden bei einer GmbH mit ausreichend vorhandenem Einlagenstand, Zuwendungen an einen Gesellschafter ausbezahlt, so besteht ein Wahlrecht, ob dies als Gewinnausschüttung oder Einlagenrückzahlung zu behandeln ist. Dieses Wahlrecht kann aber nur bis zum Ablauf des Kalenderjahrs, in welchem die Zuwendung erfolgt ist, ausgeübt werden.
Daher ist es wichtig, die Ausübung dieses Wahlrechts ausreichend zu dokumentieren und auch der Finanzverwaltung offenzulegen (z.B. durch rechtzeitige Abgabe einer KESt-Anmeldung).

Aufwandsentschädigungen für Covid-19-Helfer abgabenfrei
/in Kl.-Info. 2021/02Für die zahlreichen Helfer bei den bevölkerungsweiten Testungen und Impfaktionen wurden nun die Regelungen über deren Aufwandsentschädigungen in der aktuellen Fassung vom 8. Juni 2021 des »Zweckzuschussgesetzes« einheitlich geregelt …
Gleiche Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte erneut verschoben?
/in Kl.-Info. 2021/02Über den Ende-Mai eingebrachten Initiativantrag für eine neuerliche Verschiebung der Kündigungsfristen-Angleichung …
Ratenzahlungsvereinbarung bei der Österreichische Gesundheitskasse
/in Kl.-Info. 2021/02Grundsätzlich sind die aufgrund der COVID-19-Pandemie aufgelaufenen Beitragsrückstände aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021 bis spätestens 30. Juni 2021 zu begleichen …
Sondermahnung der Sozialversicherung der Selbständigen
/in Kl.-Info. 2021/02Auch für Selbständige und Gewerbetreibende haben sich in der Coronakrise Beitragsrückstände angesammelt …
Ratenzahlungsvereinbarungen beim Finanzamt
/in Kl.-Info. 2021/02In Hinblick auf den Zahlungstermin 30. Juni 2021 hat das BMF in den letzten Tagen ein Informationsschreiben an alle Steuerpflichtigen mit mehr als 100 Euro Abgabenrückstand versandt …