Sachbezug für Dienstautos

Abhängig vom CO2-Emissionswert nach dem WLTP-Messverfahren kommen bei Erstzulassung in 2021 folgende Sachbezugswerte zum Ansatz:

SachbezugFahrzeugtypCO2-Wert€ max pm
2 %alle PKW und Hybridfahrzeugeüber 138 g/km960 Euro
1,5 %ökologische PKW und Hybridfahrzeugebis 138 g/km720 Euro
0 %Elektroautos0 g/km0 Euro

CO2-Wert: im Zeitpunkt der Erstzulassung nach WLTP

Für auslaufende Serien bleibt der Grenzwert von 118g/km nach NEFZ auch nach dem 1. April 2020 gültig.

Hinweis: Wir haben die vorliegende Klienten-Info mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, bitten aber um Verständnis dafür, dass sie weder eine persönliche Beratung ersetzen kann noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können.

Klarstellung bei pauschaler Gewinnermittlung für Kleinunternehmer

Die pauschale Gewinnermittlung wurde bereits mit dem Steuerreformgesetz 2020 ab der Veranlagung für das Jahr 2020 eingeführt. Sie kann von Einnahmen-Ausgaben-Rechnern für Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder gewerblicher Tätigkeit in Anspruch genommen werden …

Steuerliche Anerkennung von pauschalen Forderungswertberichtigungen und pauschalen Rückstellungen

Für nach dem 31. Dezember 2020 beginnende Wirtschaftsjahre können die im UGB-Jahresabschluss gebilde­ten pauschalen Forderungswertberichtigungen und Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten auch steuerlich geltend gemacht werden

Degressive Abschreibung

Die degressive Abschreibung bis zu 30 Prozent des jeweiligen Buchwertes kann schon für nach dem 30. Juni 2020 angeschaffte Wirtschaftsgüter …

Verlängerung von Steuerbegünstigungen trotz Kurzarbeit, Telearbeit oder Quarantäne

Der Initiativantrag zum COVID-19-STMG  sieht vor, dass die Sonderregelung zur Gewährung der Pendlerpauschale und die Steuerfreiheit für Zulagen und Zuschläge

Zinsschranke für Körperschaften

Ab dem Jahr 2021 (für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2020 enden) kann ein Zinsüberhang (abzugsfähige Zinsaufwendungen abzüglich steuerpflichtige Zinserträge) nur mehr im Ausmaß bis zu 30 Prozent des steuerlichen EBITDA abgezogen werden …