Sachbezug für Elektroauto

Die zahlreichen Vorteile der Anschaffung eines Elektrofahrzeuges reichen derzeit von der 5.000-Euro-Prämie und der 14-prozentigen Investitionsprämie über die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs auch bei PKWs (Einschleifregelung für Kosten zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro) bis zum Entfall der NoVA und der Motor-bezogenen Versicherungssteuer. Arbeitnehmer genießen dafür den Vorteil, dass kein Sachbezugswert für die Privatnutzung des Dienstnehmers anzusetzen ist, da es sich um ein Kraftfahrzeug mit Null-CO2-Ausstoß handelt. Davon ausgenommen sind Hybrid-Fahrzeuge und E-Kfz mit Reichweitenverlängerung.

Für das Abstellen des dienstlichen E-Cars auf dem Firmenparkplatz fällt grundsätzlich wie bei allen Fahrzeugen ein Sachbezug von monatlich 14,53 Euro an, wenn dieser in einer parkraumbewirtschafteten Zone liegt. Allerdings gibt es Gemeinden, die alle E-Kfz von der Parkgebühr befreien. In diesem Fall entfällt auch der Sachbezug.

Beim Aufladen des E-Fahrzeuges liegt nur dann kein Sachbezug vor, wenn eine Gratis-Ladestation am Abgabeort vorhanden ist. Ersetzt der Dienstgeber dem Dienstnehmer die Ladekosten teilweise, pauschal oder Beleg-mäßig nachgewiesen, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor!

Hinweis: Wir haben die vorliegende Klienten-Info mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, bitten aber um Verständnis dafür, dass sie weder eine persönliche Beratung ersetzen kann noch dass wir irgendeine Haftung für deren Inhalt übernehmen können.

Klarstellung bei pauschaler Gewinnermittlung für Kleinunternehmer

Die pauschale Gewinnermittlung wurde bereits mit dem Steuerreformgesetz 2020 ab der Veranlagung für das Jahr 2020 eingeführt. Sie kann von Einnahmen-Ausgaben-Rechnern für Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder gewerblicher Tätigkeit in Anspruch genommen werden …

Steuerliche Anerkennung von pauschalen Forderungswertberichtigungen und pauschalen Rückstellungen

Für nach dem 31. Dezember 2020 beginnende Wirtschaftsjahre können die im UGB-Jahresabschluss gebilde­ten pauschalen Forderungswertberichtigungen und Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten auch steuerlich geltend gemacht werden

Degressive Abschreibung

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Verlängerung von Steuerbegünstigungen trotz Kurzarbeit, Telearbeit oder Quarantäne

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Zinsschranke für Körperschaften

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