Österreichischer Verwaltungsgerichtshof:
Schadenersatzzahlungen vom Arbeitnehmer an den Arbeitgeber steuerlich absetzbar
Führt ein rechtswidriges Verhalten eines Arbeitnehmers dazu, dass über den Arbeitgeber eine Strafe verhängt wird und bezahlt der Arbeitnehmer Schadenersatz, so können die Schadenersatzzahlungen beim Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend gemacht werden. Im vorliegenden Fall hatte sich der Arbeitnehmer wegen Mitwirkung an einem Kartellverstoß in einem Vergleich mit dem Arbeitgeber zu einer Schadenersatzzahlung verpflichtet.
Die Schadenersatzzahlung ist beim Arbeitgeber als steuerpflichtige Betriebseinnahme zu werten, die Strafe selbst ist allerdings nicht abzugsfähig.
Aufwandsentschädigungen für Covid-19-Helfer abgabenfrei
/in Kl.-Info. 2021/02 /von onlineFür die zahlreichen Helfer bei den bevölkerungsweiten Testungen und Impfaktionen wurden nun die Regelungen über deren Aufwandsentschädigungen in der aktuellen Fassung vom 8. Juni 2021 des »Zweckzuschussgesetzes« einheitlich geregelt …
Gleiche Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte erneut verschoben?
/in Kl.-Info. 2021/02 /von onlineÜber den Ende-Mai eingebrachten Initiativantrag für eine neuerliche Verschiebung der Kündigungsfristen-Angleichung …
Ratenzahlungsvereinbarung bei der Österreichische Gesundheitskasse
/in Kl.-Info. 2021/02 /von onlineGrundsätzlich sind die aufgrund der COVID-19-Pandemie aufgelaufenen Beitragsrückstände aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021 bis spätestens 30. Juni 2021 zu begleichen …
Sondermahnung der Sozialversicherung der Selbständigen
/in Kl.-Info. 2021/02 /von onlineAuch für Selbständige und Gewerbetreibende haben sich in der Coronakrise Beitragsrückstände angesammelt …
Ratenzahlungsvereinbarungen beim Finanzamt
/in Kl.-Info. 2021/02 /von onlineIn Hinblick auf den Zahlungstermin 30. Juni 2021 hat das BMF in den letzten Tagen ein Informationsschreiben an alle Steuerpflichtigen mit mehr als 100 Euro Abgabenrückstand versandt …